Gewinnspiel Horta Anhänger

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Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Horta Gewinnspiel „Horta Anhänger “

 

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Horta Immobilien GmbH & Co. KG, Mainaustrasse 32, 78464 Konstanz. Im folgenden Horta. Weitere Informationen zu Horta finden Sie unter www.horta.de/impressum.

 

Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt haben.

 

Die Teilnahme erfordert ein Video in diesem die Haustür mit dem Horta Anhänger aufgeschlossen wird und anschließend auf Instagram oder Facebook als Story gepostet wird, mit der Bedingung den Horta Account zu markieren. Bei Ende des Gewinnspieles muss der Gewinner notwendige Persönliche Daten angeben, diese sind:

Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Rechnungsbeleg der zu zahlenden Gebühren.

Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 15.12.2022 um 23:59 Uhr.

 

Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt.

 

Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Verlosung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeiter des Veranstalters und Beteiligungsunternehmen des Veranstalters sowie Mitarbeiter von am Gewinnspiel beteiligten Firmen sowie deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden.

 

Durchführung des Gewinnspiels Gewinnbenachrichtigung:

Die Auslosung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip spätestens eine Woche nach Teilnahmeschluss. Die Gewinner werden von Horta oder dem hierfür beauftragten Partner schriftlich, per E-Mail oder Telefon unter Angabe der weiteren Einzelheiten benachrichtigt („Gewinnbenachrichtigung“), wobei der Gewinnanspruch nur dann entsteht, wenn die Gewinner die Annahme des Gewinns innerhalb von fünf Kalendertagen ab Versendung der Gewinnbenachrichtigung gegenüber Horta erklären („Gewinnannahme“). Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Erklärung der Gewinnannahme durch den jeweiligen Gewinner, wird ein neuer Gewinner gezogen.

 

Gewinn:

 

1.       Stromkosten privater Haushalt für 1 Jahr

2.       Müllgebühren privater Haushalt für 1 Jahr

3.       GEZ Gebühren privater Haushalt für 1 Jahr

 

Die Kostenübernahme erfolgt für 1 Jahr und beginnt am 01.01.2023 und Endet am 31.12.2023 die anfallenden Kosten müssen durch die Vorlage entsprechender Rechnungsbelege nachgewiesen werden.

 

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar und können auch nicht getauscht werden. Je nach Verfügbarkeit behält sich Horta vor, statt der angegebenen eine mindestens gleichwertige Leistung als Gewinn bereitzustellen.

 

Sofern vorstehend Angaben zum Datum oder Zeitraum der gewonnen Leistung genannt sind, bezieht sich der Gewinn nur darauf. Der Gewinn ist vom Gewinner zu diesem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ansonsten verfällt er.

 

Je nach Verfügbarkeit behält sich Horta vor, statt der angegebenen eine mindestens gleichwertige Leistung als Gewinn bereitzustellen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar und können auch nicht getauscht werden.

 

Datenschutzinformationen:

Für die Durchführung des Gewinnspiels werden von der Horta Immobilien GmbH & Co. KG personenbezogene Daten erhoben. Namentlich sind dies Anrede, Vor- und Nachname, postalische Anschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum.

Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). In diesem Zusammenhang werden diese zur Gewinnspielabwicklung gegebenenfalls Dritten zur Verfügung gestellt (z.B. mit dem Veranstalter verbundenen Unter- nehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG und/oder Dienstleistern) und nach Beendigung des Gewinnspiels wieder gelöscht.

Sofern Sie uns eine separate Einwilligung in werbliche Kommunikation erteilen, gelten die Bestimmungen der Datenschutzhinweise der Horta Immobilien GmbH & Co. KG. Diese finden Sie, insbesondere zu Kontaktdetails sowie den Betroffenenrechten des Teilnehmers, unter: https://www.horta.de/datenschutz

 

Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels:

Horta behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spiels beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

 

Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fotoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass sein Name im Fall des Gewinns im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht wird. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem für den Fall des Gewinns damit einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns und der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen durch Horta bzw. durch einen von Horta beauftragten Fotografen gemacht werden, auf welchen der Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sein wird, die von Horta zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung auf den Internetseiten sowie dem Facebook- / Instagram Profil von Horta.

 

Haftung von Horta:

Horta haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Horta bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

 

Sonstiges:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und Horta unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 






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